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1. BImSchV

Mit der 1. BImSchV, der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" soll u. a. durch Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub die Luftqualität verbessert werden. Die Grenzwerte werden dabei in zwei Stufen umgesetzt. Die erste Stufe gilt bereits seit 2010, die strengere zweite Stufe wird am 1. Januar 2015 in kraft treten.

Von der Verordnung betroffen sind mit Feuerstätten für feste Brennstoffe zum Beispiel Kaminöfen oder Pelletkessel.

Was die 1. BImSchV für Sie bedeutet, wenn Sie mit Scheitholz, Hackschnitzeln oder Holzpellets heizen, wird in dieser App erläutert.

Die App berücksichtigt nur Feinstaubgrenzwerte bezüglich des Einsatzes der naturbelassenen Brennstoffe Scheitholz, Hackschnitzel und Pellets.

(c) 2014 K. Schräder Nachf.

Kategorie : Bücher & Nachschlagewerke

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Rezensionen (4)

Ein. G. 31.10.2014     

Alles, was man braucht, um sich schnell zu informieren!

Ein. G. 18.03.2014     

Sehr übersichtlich und verständlich aufgebaut und für einige Personen bestimmt echt nützlich!

Ein. G. 12.03.2014     

Wirklich einfach und übersichtlich erklärt. Für jeden verständlich.

Ein. G. 08.07.2016     

Die App ist nicht vollständig denn es gibt bezüglich des CO - Wertes auch Grenzwerte!